Open Access Resolution der Universität des Saarlandes

Am 22. März 2012 unterzeichnete die Universität des Saarlandes die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen und verabschiedete folgende Open Access Resolution:

Als international profilierte Forschungsuniversität ist die Universität des Saarlandes bestrebt, eine möglichst hohe Sichtbarkeit der Forschungsleistungen ihrer Mitglieder zu erreichen und auf Dauer zu gewährleisten. Sie steht zur besonderen Verpflichtung einer Landesuniversität, das an ihren Campusstandorten gewonnene Wissen der Gesellschaft unbeschränkt und gleichberechtigt zur Verfügung zu stellen. In dieser Absicht bekennt sich die Universität des Saarlandes zu den Prinzipien des offenen Zugangs zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Forschungsdaten, wie sie in der „Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities” niedergelegt sind, und betrachtet Open Access-Publizieren als zukunftsweisende Strategie der Wissenschaftskommunikation.

Die Universität des Saarlandes ermutigt daher ihre Mitglieder, wissenschaftliche Primärpublikationen sowie die diesen zugrundeliegenden Forschungsdaten in qualitätsgesicherten Open Access-Zeitschriften, entsprechenden Verlagen oder Datenrepositorien zu veröffentlichen – insbesondere wenn dies im Rahmen drittmittelfinanzierter Projektvorhaben den Empfehlungen der jeweiligen Fördereinrichtung entspricht.

Soweit dem nicht ausdrücklich Vertragsvereinbarungen entgegenstehen, ruft die Universität des Saarlandes ihre wissenschaftlichen Angehörigen dazu auf, digitale Sekundärversionen von konventionellen Verlagsveröffentlichungen auf institutionellen oder disziplinspezifischen Schriftenservern zu archivieren. Zu diesem Zweck werden alle Autorinnen und Autoren von der Universität des Saarlandes darin bestärkt, ihr Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 UrhG wahrzunehmen und künftig gegenüber Verlagen auf einem Selbstbehalt der Verwertungsrechte für entgeltfrei zu nutzende elektronische Parallelpublikationen zu beharren. In Fragen des Urheberrechts sowie der Gestaltung von Verlagsverträgen berät die Rechtsabteilung in Verbindung mit der Saarländischen Universitäts- und Landesbibliothek. Letztere stellt mit den Repositorien SciDok und PsyDok Plattformen zur Veröffentlichung von Pre- oder Postprints in Zeitschriften und Sammelwerken erschienener Beiträge, aber auch von wissenschaftlichen Erstpublikationen bereit und garantiert deren Zitierfähigkeit wie Langzeitverfügbarkeit. Darüber hinaus betreibt sie im Auftrag der Universität des Saarlandes den ebenfalls dem Open Access-Paradigma verpflichteten Universitätsverlag universaar, in dem sowohl Monographien, Konferenzbände und Serienwerke als auch Zeitschriften erscheinen.

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