Open Access zu Forschungsdaten
Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sollten Institutionen klare Regeln für den Umgang mit Forschungsdaten festlegen und diese mindestens zehn Jahre lang aufbewahren.
Die Universität des Saarlandes hat bereits 2001 folgenden Grundsatz zu Forschungsdaten beschlossen:
"Primärdaten, die als Grundlage für Veröffentlichungen dienen, sind in derjenigen Einrichtung (Labor, Fachrichtung, Klinik), in der sie entstanden sind, für zehn Jahre aufzubewahren, soweit dies zum Zweck der Nachprüfbarkeit notwendig ist." (Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes, 2001, S. 342)
Was sind die Vorteile?
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Transparenz und Reproduzierbarkeit: Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse
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Sekundärnutzung: Bereits erhobene und veröffentlichte Daten sind für weitere Untersuchungen, auch in anderen Disziplinen, nutzbar.
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Kostenersparnis: Die Nachnutzung bereits erhobener Daten vermeidet gleiche Untersuchungen.
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Zitierfähigkeit der Daten: Durch Veröffentlichung der Daten werden diese referenzierbar und können aus Publikationen heraus zitiert werden.
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Zitationshäufigkeit: Publikationen, zu denen die zugrunde liegenden Daten veröffentlicht wurden, werden häufiger zitiert (Datenbanken, die die Zitationshäufigkeit von Forschungsdaten nachweisen, z.B. der Data Citation Index)
Veröffentlichung von Forschungsdaten