Gleich zwei Quellen zu Urheberrecht können wir Ihnen heute ans Herz legen. Dorothée Wagner, Andrea Schlotfeldt und Julia Bieck von der Hamburg Open Online University (HOOU) haben ein ebenso informatives wie kurzweiliges Video zum Thema „Digitale Lehre & Urheberrecht: § 60a UrhG, Zitate, OER & Co. (Was darf ich im Rahmen meiner Lehre nutzen?)“ online bereitgestellt.
Es ist als Open Educational Resource (OER) verfügbar und kann frei weiterverwendet werden. Hier ein Auszug aus der Beschreibung des Videos: „Das Video ‚Digitale Lehre & Urheberrecht. § 60a UrhG, Zitate, OER & Co.‘ informiert Hochschullehrende, die ihre Lehrinhalte digital vermitteln möchten, über die relevanten urheberrechtlichen Rahmenbedingungen. Das sog. Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) ist Teil des Urheberrechtsgesetzes und regelt in § 60a UrhG die Möglichkeiten zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien in Unterricht und Lehre. Im Video wird unter Darstellung der Voraussetzungen dieser Vorschrift und der Zitierfreiheit erläutert, in welchem Umfang urheberrechtlich geschütztes Material, z.B. Texte oder Schaubilder aus Fachbüchern oder im Internet gefundene Bilder, in der digitalen Hochschullehre, genutzt werden können. Es wird ebenfalls kurz auf die Einsatzmöglichkeiten von sog. Open Educational Resources (OER) eingegangen.“
Dazu passt der Hinweis auf eine Grafik, die Prof. Ellen Euler (FH Potsdam) für ein Gutachten zu den urheberrechtlichen Fragen in der Citizen Science erstellt hat. Auch diese Grafik steht unter einer freien Lizenz (weswegen wir sie hier einbinden dürfen) und erklärt die urheberrechtlichen Regelungen beim Schutz von Lichtbildern. Sie ist in unterschiedlichen Auflösungen verfügbar über den Wikimedia-Server.
Kurzentschlossene mag auch dieser Hinweis auf ein Webinar zu Open Educational Resources OER am morgigen Donnerstag interessieren.