Rechtsfragen
Creative Commons Lizenzen
Creative Commons (CC) wurde 2001 als Non-Profit-Organisation gegründet und bietet sechs Standard-Lizenzverträge an. Mit einer CC-Lizenz legt der/die Urheber*in die rechtlichen Bedingungen fest, die bestimmen, was mit seinem/ihrem Werk geschehen darf und was nicht: Wie funktionieren Creative Commons Lizenzen?
Informationen zu den CC-Lizenzen und ihrer Verwendung finden Sie in der SULB-Handreichung Creative Commons-Lizenzen.
Urheberrecht (UrhG)
Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte schützt die Rechte des Urheber/der Urheberin an seinem/ihrem Werk der Wissenschaft, Kunst oder Literatur. Ein Werk im Sinne des Gesetzes ist eine persönliche geistige Schöpfung, d.h. es muss eine individuelle, kreative Eigenleistung aufweisen. Der Urheberschutz tritt automatisch mit der Entstehung eines Werkes ein, es bedarf keiner Anmeldung oder Registrierung. Weitere Informationen zum Urheberrecht, den Urheberpersönlichkeitsrechten (nicht übertragbar) und Verwertungsrechten (übertragbar) finden Sie unter Rechtsbeziehungen zwischen Urheber*In und ihrem/seinem Werk.
Informationen zu Rechtsfragen bei Publikationsvorhaben finden Sie in der SULB-Handreichung Rechtliche Fragen des Publizierens.