Finanzierung von Zeitschriftenartikeln sowie Beiträgen in Konferenz- und Sammelbänden
Für Artikel und Beiträge, deren Einreichung bei einem Verlag im Zeitraum 1.4.2023 bis 31.3.2025 erfolgt, kann der corresponding author einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
- Für Zeitschriftenartikel kann ein Zuschuss bis zu 2.000 € (inklusive Mehrwertsteuer) beantragt werden.
- Für Artikel in Sammelbänden kann ein Zuschuss von bis zu 2.000 € (inklusive Mehrwertsteuer) beantragt werden, sofern die Summe der abgerufenen Mittel für Beiträge in einem Band 5.000 € (inklusive Mehrwertsteuer) nicht überschreitet.
- Bitten reichen Sie Ihre Anträge ein, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind und reichen Sie ggf. Korrekturen vor Freigabe der Publikation erst ein, wenn Sie Gewissheit haben, ob ihre Publikation gefördert werden kann.
- Die SULB prüft, ob die Förderbedingungen erfüllt sind und informiert kurzfristig, ob die Publikation gefördert werden kann.
Förderbedingungen
- Ein Mitglied der UdS ist als corresponding author für die Bezahlung der Publikationsgebühr verantwortlich:
- Mitglieder des Universitätspräsidiums,
- die Professorinnen und Professoren, die entpflichteten oder in den Ruhestand getretenen Professorinnen und Professoren,
- die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren,
- die Privatdozentinnen und Privatdozenten,
- die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- die hauptamtlichen Lehrkräfte für besondere Aufgaben,
- die Doktorandinnen und Doktoranden,
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Verwaltung und Technik.
- Die Angabe der Affiliation im Artikel/ Beitrag erfolgt laut Publikationsleitlinie der Universität des Saarlandes.
- Der Artikel/ Beitrag erscheint in einer Gold Open-Access-Zeitschrift, einem Gold Open-Access-Konferenz- oder Sammelband, deren/ dessen Beiträge nach Erscheinen vollständig und unmittelbar über das Internet entgeltfrei zugänglich sind.
- Die Open-Access-Publikation muss ein fachlich anerkanntes Qualitätsüberprüfungsverfahren durchlaufen.
- Zeitschriften müssen im DOAJ (Directory of Open Access Journals) verzeichnet sein.
- Artikel müssen vom Typ Research article sein.
- Die Veröffentlichung des Artikels/ Beitrags muss unter der Lizenz CC BY 4.0 erfolgen.
- Stehen für die Veröffentlichung des Artikels/ Beitrags ausreichend Drittmittel zur Verfügung wird kein Zuschuss gewährt, um eine Doppelförderung zu vermeiden.
- Ein vollständig ausgefülltes Researcherprofil des corresponding author in SciDok, die Registrierung bei ORCID und die Angabe der ORCID iD im Researcherprofil sind verpflichtend.
- Alle geförderten Publikationen werden durch die SULB auf SciDok zweitveröffentlicht.
Nicht förderfähig sind:
- Serviceleistungen (z.B. Language Editing Service) und Zusatzgebühren (z.B. Submission Fee)
- Artikel in Mirror journals, auch wenn diese im DOAJ verzeichnet sind. Eine Liste von Mirror journals stellt das Forschungszentrum Jülich bereit.
- Artikel vom Typ Non research article.
Finanzierung
Die Verlagsrechnung muss auf die SULB ausgestellt werden und die Umsatzsteueridentifikationsnummer (VAT-ID) der Universität des Saarlandes enthalten (DE138117521).
- Vollständige Finanzierung: Publikationsgebühren bis 2.000 € (inklusive Mehrwertsteuer) zahlt die SULB komplett aus dem Publikationsfonds.
- Anteilige Finanzierung: Bei Publikationsgebühren über 2.000 € (inklusive Mehrwertsteuer) wird die Rechnung nach Bearbeitung durch die SULB an den corresponding author (oder die Mittelverantwortliche Person) zur Abzeichnung des Betrags über 2.000 € (= Autorenanteil) weitergeleitet. Der Autorenanteil muss zwingend von einer Kontierung der Universität des Saarlandes gezahlt werden.