Aktualisierung der Gebührenzahlung und Ausleihbedingungen zum 1.9.2020 und 1.10.2020

In den letzten Monaten haben wir sowohl auf die Rückforderung von überfälligen Medien (Ausnahme: vorgemerkte Medien und Fernleihen), die Sperrung von Bibliothekskonten wie auch die Erhebung von Säumnisgebühren verzichtet bzw. diese storniert.

Als Vorbereitung auf das kommende Wintersemester,  kehren wir nun zum alten Verfahrensablauf zurück.

Das heißt konkret:

  • Ab dem 1.9.2020 wird Ihr Konto für die weitere Benutzung gesperrt, wenn noch Medien mit einer abgelaufenen und nicht verlängerbaren Leihfrist darauf verbucht sind.
  • Ab dem 1.10.2020 werden auf überfällige Medien wieder Säumnisgebühren erhoben.
  • Aus Kulanzgründen werden alle zwischen dem 1.3.2020 und dem 30.9.2020 angefallenen Säumnisgegühren storniert. Um Säumnisgebühren zu vermeiden, bringen Sie Ihre überfälligen Medien also bitte bis zum 30.09.2020 zurück oder verlängern rechtzeitig die Leihfristen.

Verlängerungsmöglichkeiten gibt es mittlerweile zwei:

  1. Die Ihnen bekannte manuelle Verlängerung. Sie loggen sich in Ihr Bibliothekskonto ein, markieren die Medien mit der zu verlängernden Leihfrist, klicken auf den Senden-Button und erhalten umgehend eine Systemrückmeldung, ob die Verlängerung vorgenommen werden konnte.
  2. Im Rahmen der Corona-Maßnahmen haben wir die automatische Verlängerung eingeführt. Endet die Leihfrist eines von Ihnen entliehenen Mediums und Sie werden nicht tätig, indem Sie das Medium zurückbringen oder die Leihfrist manuell über Ihr Bibliothekskonto verlängern, verlängert das Bibliothekssystem die Leihfrist automatisch um eine Woche. Ein weiteres Zutun Ihrerseits ist dann nicht erforderlich. Sollte eine Verlängerung nicht möglich sein, informieren wir Sie darüber per E-Mail.

 

Bitte beachten Sie, dass für Zeitschriftenbände und Fernleihen grundsätzlich keine Verlängerungsmöglichkeit besteht!

Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns.