Finanzierung von Open-Access-Büchern

  • Bitten reichen Sie Ihre Anträge ein, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind und reichen Sie ggf. Korrekturen vor Freigabe der Publikation erst ein, wenn Sie Gewissheit haben, ob ihre Publikation gefördert werden kann.
  • Die SULB prüft, ob die Förderbedingungen erfüllt sind und informiert kurzfristig, ob die Publikation gefördert werden kann.

Antragsberechtigte Personen

  • Der/ die Publizierende ist ein Mitglied der UdS und für die Bezahlung der Book Processing Charge (BPC) verantwortlich:
    • Mitglieder des Universitätspräsidiums,
    • die Professorinnen und Professoren, die entpflichteten oder in den Ruhestand getretenen Professorinnen und Professoren,
    • die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren,
    • die Privatdozentinnen und Privatdozenten,
    • die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
    • die hauptamtlichen Lehrkräfte für besondere Aufgaben,
    • die Doktorandinnen und Doktoranden,
    • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Verwaltung und Technik.

Förderbedingungen

  • Förderfähig sind ausschließlich Erstpublikationen, d.h. bislang unveröffentlichte Werke.
  • Nur Dissertationen mit Bewertung summa cum laude sind förderfähig.
  • Sammelbände sind förderfähig sofern keine andere Finanzierung für diese Publikationen vorgesehen ist (z.B. über Konferenzgebühren oder Mitgliedschaftsgebühren).
  • Für Sammelbände können ausschließlich die Herausgebenden Mittel erhalten, nicht jedoch einzelne Beitragende.
  • Förderfähig sind ausschließlich Kosten für die Erstellung der Open-Access-Veröffentlichung, Druckkosten werden nicht finanziert.
  • Der Verlag stellt eine transparente Kostenkalkulation bereit, der Anteil der Open Access-Kosten (Book Processing Charge, BPC) muss separat ausgewiesen sein.
  • Stehen für die Veröffentlichung ausreichend Drittmittel zur Verfügung wird kein Zuschuss gewährt, um eine Doppelförderung zu vermeiden.
  • Die Einhaltung der Qualitätsstandards für Open-Access-Monografien der AG Universitätsverlage ist verbindlich.
  • Für Bücher, die aus einer DFG-Projektförderung hervorgehen, ist die Angabe einer Funding Note verpflichtend.
  • Die Angabe der Affiliation erfolgt laut Publikationsleitlinie der Universität des Saarlandes
  • Ein vollständig ausgefülltes Researcherprofil des corresponding author in SciDok, die Registrierung bei ORCID und die Angabe der ORCID iD im Researcherprofil sind verpflichtend.
  • Alle geförderten Publikationen werden durch die SULB auf SciDok zweitveröffentlicht.

Finanzierung

  • Bei einer Förderzusage werden die Mittel für 6 Monate reserviert. Sollte die Publikation in diesem Zeitraum nicht erfolgen, ist eine erneute Förderanfrage möglich. Über die Reihenfolge der Finanzierung entscheidet das Datum der Förderanfrage.
  • Die Verlagsrechnung muss auf die SULB ausgestellt werden und die Umsatzsteueridentifikationsnummer (VAT-ID) der Universität des Saarlandes enthalten (DE138117521).
    • Vollständige Finanzierung: Publikationsgebühren bis 5.000 € (inklusive Mehrwertsteuer) zahlt die SULB komplett aus dem Publikationsfonds.
    • Anteilige Finanzierung: Bei Publikationsgebühren über 5.000 € (inklusive Mehrwertsteuer) wird die Rechnung nach Bearbeitung durch die SULB an die Mittelverantwortliche Person zur Abzeichnung des Betrags über 5.000 € (= Autorenanteil) weitergeleitet. Der Autorenanteil muss zwingend von einer Kontierung der Universität des Saarlandes gezahlt werden.

Antrag auf Kostenübernahme

Persönliche Angaben Antragsteller*in

Angaben zur Publikation